Motorboot Fahrschule

 

VSMS (Verband Schweizerischer Motorbootfahrschulen) anerkannter Bootsfahrlehrer der Kat. A

 

 

Die Motor-Bootfahrschule Henzi wird Ihnen nützliches Wissen vermitteln, welches Ihnen den Einstieg in die Praxis erleichtert. Auf der Aare geniessen Sie eine fachgerechte, effiziente sowie praktische Ausbildung. Das Fachwissen wird mit langjähriger Erfahrung in einer angenehmen und stressfreien Atmosphäre weitergegeben.

 

Das Schulboot wird Sie begeistern!

Der 40 PS starke Mercruiser Aussenborder-Motor ermöglicht ein einfaches Manövrieren auf engstem Raum. Mit diesem Boot absolvieren Sie auch die praktische Prüfung auf der Aare in Solothurn.


Allgemeine Anforderungen, Prüfungs- und Unterrichtsthemen

Die  Motorboot - Fahrschule umfasst neben dem einfachen Handling des Bootes auch das Lernen einer ganzen Anzahl von Manövern mit und gegen die Strömung, das Lernen verschiedener Knoten oder etwa das schnelle Erfassen von möglichen Gefahren.

 

Die Manöver bestehen aus:

  • Anlegemanöver Steuerbord und Backbord, voraus und rückwärts
  • Ablegemanöver Steuerbord und Backbord
  • Manöverieren auf engem Raum
  • Bug- und Hecklandung
  • Pfahlmanöver
  • Rettungsmanöver Mann-über-Bord
  • Ankermanöver
  • Belegen des Schiffes

Allgemeines Wissen

 

Grundsätzliches für alle Kantone:

 

Verkehrsvorschriften

Zur Führung eines Schiffes ist ein Schiffsführerausweis erforderlich, wenn gemäss Schiffsausweis die Antriebsleistung 6 kW übersteigt.  Der Führer eines Schiffes mit Maschinenantrieb bis 6 kW muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Das Mindestalter für den Erwerb eines Schiffsführerausweises beträgt ...

14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D

18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A

20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie B, C und E

 

Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Schiffsführers durchgeführt werden, der den erforderlichen Schiffsführerausweis besitzt.

Gesuch um die Erteilung eines Schiffsführerausweises. Jeder Bewerber, welcher einen Schiffsführerausweis erlangen möchte, muss bei dem Kantonalen Schifffahrtsamt / Strassenverkehrsamt ein Gesuch um die Erteilung eines Schiffsführerausweises einreichen.

Die Antragsformulare und das Verfahren können kantonal verschieden sein. 

Bewilligungen für ausserkantonale Schiffsführerprüfungen werden ebenfalls kantonal geregelt.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem entsprechendem Amt. Für die Bewilligungen und Prüfungen wird Rechnung gestellt.

 

Führerprüfungen

Der Führerausweis wird erteilt, wenn die amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Schiffe der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht.

 

Prüfungen

Der Bewerber um den Schiffsführerausweis hat seine Befähigung in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.

 

Theoretische Prüfung

Für die theoretische Schiffsführerprüfung werden interkantonale Fragebogen verwendet. Die Prüfung erstreckt sich auf die Verkehrsregeln und Signale. Als Grundlage für die Vorbereitung können Sie bei Ihrem Schiffahrtsamt oder Strassenverkehrsamt sowie bei Ihrer Schiffsfahrschule das Lernbuch " Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern " beziehen, bzw. den Katalog der Prüfungsfragen beziehen.

Die theoretische Prüfung ist für die Kategorie A + D identisch.

 

Praktische Prüfung

Prüfungsprogramm für Führerausweis der Kategorie A. Seemannschaft 

Belegen des Schiffes auf Klampe, Poller, Ring und Pfahl, ( div. Knoten )

Schiffssicherheit: Brandbekämpfung, Gefahr von Wasser im Schiff

Klarmachen des Schiffes zur Fahrt 

 

Fahren

Ab- und Anlegen an Steg Steuerbord und Backbord voraus sowie rückwärts

Manövrieren auf engem Raum

Bug- und Hecklandungen

Mann über Bord

Fahren auf verschiedenen Kursen, auf Fliessgewässer aufdrehen und  landen 

in der Strömung und im " Hinterwasser ", Ankermanöver

 

Ausweis - Kategorien

Kategorie A :     Schiffe mit Maschinenantrieb

Kategorie D :     Segelschiffe

Kategorie B :     Fahrgastschiffe

Kategorie C :     Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubverbände / Schlepper

Kategorie E :     Schiffe von besonderer Bauart

 

Zum Belegen des Schiffes

können verschiedene Knoten frei gewählt werden wie Mastwurf, Palstek, Roringstek, Kopfschlag usw. Das Schiff muss vor dem Belegen still stehen. Es ist zuerst im Luv zu belegen, ein vorgängiges Sichern im Lee ist erlaubt. Es soll sich genügend frei bewegen können (Abstand ca. 0,5 m). Das Belegen hat in nützlicher Frist zu erfolgen. Bei längerem Stilliegen sollten Fender sowie eine Vor- und Achterspring gesetzt werden.

Die Knoten

Als Schifferknoten (Seemännische Knoten, Segelknoten, Steke) bezeichnet man Knoten, die eine besondere Bedeutung für den Betrieb von Schiffen haben. Das "Stecken" solcher Knoten ist wesentlicher Ausbildungsbestandteil von Seeleuten und Sportschiffern.

 

Ziel der Knotenkunde als Teil des Kodex der Seemannschaft ist es, einen Satz von zuverlässigen Knoten zu beherrschen, die einerseits sicher halten, andererseits wieder lösbar sind, auch wenn sie unter starker Last standen oder nass geworden sind. Außerdem sollten sie schnell und einfach zu knüpfen und zu prüfen sein.

Uferzonen/Sperrzonen

Sorgfaltspflicht

Der Schiffsführer hat alle Vorsichtsmassnahmen zu treffen, welche die allgemeine Sorgfaltspflicht und die Übung in der Schiffsführung gebieten, damit niemand gefährdet, kein fremdes Gut beschädigt, die Schiffahrt und Fischerei nicht behindert und die Umwelt nicht gestört wird.

 

Sperrzonen

Für die Schiffahrt gesperrte Wasserflächen sind mit gelben, kugelförmigen Schwimmkörpern gekennzeichnet. Bestände von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen dürfen nicht befahren werden. In der Regel ist ein Abstand von mindestens 25 Meter einzuhalten.

 

Uferzonen

Als innere Uferzone gilt der Gewässergürtel bis zum Abstand von 150 Meter vom Ufer, als äussere Uferzone derjenige ausserhalb der inneren Uferzone bis zum Abstand von 300 Meter vom Ufer, von Wasserpflanzenbeständen, die dem Ufer vorgelagert sind, oder von Einbauten im Gewässer.

Motorschiffe, ausgenommen Kursschiffe, die nach dem offiziellen Fahrplan verkehren, dürfen: 

die innere Uferzone nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen oder Engstellen zu durchfahren, sie nehmen dabei den kürzesten Weg. in der inneren und äusseren Uferzone nicht schneller fahren als 10 km/h. Auf dem Bodensee gibt es nur eine Uferzone, sie beträgt 300 Meter und ist zu befahren wie die innere Uferzone.

 

Strafbestimmungen

Wer Verkehrsregeln des Gesetztes, der internationalen Vereinbarungen oder der Ausführungserlasse des Bundes oder der Kantone verletzt, wird mit Haft oder Busse bestraft. Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird mir Gefängnis oder mit Busse bestraft.

Schulungsort und Bootsstation

Standort Bootsplatz, beim Schwimmbad, Solothurn

Preise

 

Fahrkurs 60 Min.

Fahrkurs  90 Min. 

Einmalige Versicherungsgebühr

Theoriebuch

Auf Wunsch Theorieprüfung Click-Me (CD-Rom)

 

Behandlung eines Gesuches um Erteilung eines Schiffsführerausweises

Schiffsführerausweis 

Theoretische Prüfung

Praktische Prüfung

 

 

CHF 100.00 

CHF 145.00 

CHF 70.00

CHF 27.00

CHF 139.00

CHF 30.00 

 

CHF 80.00 

CHF 40.00

CHF 120.00