Motorboot-Fahrschule - Allgemeines Wissen
Grundsätzliches für alle Kantone:
Verkehrsvorschriften
Zur Führung eines Schiffes ist ein Schiffsführerausweis erforderlich, wenn gemäss
Schiffsausweis die Antriebsleistung 6 kW übersteigt. Der Führer eines Schiffes mit
Maschinenantrieb bis 6 kW muss mindestens 14 Jahre alt sein. Das Mindestalter für
den Erwerb eines Schiffsführerausweises beträgt ...
- 14 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie D
- 18 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie A
- 20 Jahre zur Führung von Schiffen der Kategorie B, C und E
Lernfahrten dürfen nur in Begleitung eines Schiffsführers durchgeführt werden, der den erforderlichen Schiffsführerausweis besitzt.
Gesuch um die Erteilung eines Schiffsführerausweises. Jeder Bewerber, welcher einen Schiffsführerausweis erlangen möchte, muss bei dem Kantonalen Schifffahrtsamt / Strassenverkehrsamt ein Gesuch um die Erteilung eines Schiffsführerausweises einreichen.
Die Antragsformulare und das Verfahren können kantonal verschieden sein.
Bewilligungen für ausserkantonale Schiffsführerprüfungen werden ebenfalls kantonal geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem entsprechendem Amt. Für die Bewilligungen und Prüfungen wird Rechnung gestellt.
Führerprüfungen
Der Führerausweis wird erteilt, wenn die amtliche Prüfung ergeben hat, dass der Bewerber die Verkehrsregeln kennt und Schiffe der Kategorie, für die der Ausweis gilt, sicher zu führen versteht.
Prüfungen
Der Bewerber um den Schiffsführerausweis hat seine Befähigung in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachzuweisen.
Theoretische Prüfung
Für die theoretische Schiffsführerprüfung werden interkantonale Fragebogen verwendet. Die Prüfung erstreckt sich auf die Verkehrsregeln und Signale. Als Grundlage für die Vorbereitung können Sie bei Ihrem Schiffahrtsamt oder Strassenverkehrsamt sowie bei Ihrer Schiffsfahrschule das Lernbuch " Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern " beziehen, bzw. den Katalog der Prüfungsfragen beziehen.
Die theoretische Prüfung ist für die Kategorie A + D identisch.
Praktische Prüfung
Prüfungsprogramm für Führerausweis der Kategorie A. Seemannschaft
- Belegen des Schiffes auf Klampe, Poller, Ring und Pfahl, ( div. Knoten )
- Schiffssicherheit: Brandbekämpfung, Gefahr von Wasser im Schiff
- Klarmachen des Schiffes zur Fahrt
- Fahren
- Ab- und Anlegen an Steg Steuerbord und Backbord voraus sowie rückwärts
- Manövrieren auf engem Raum
- Bug- und Hecklandungen
- Mann über Bord
- Fahren auf verschiedenen Kursen, auf Fliessgewässer aufdrehen und landen
- in der Strömung und im " Hinterwasser ", Ankermanöver
Ausweis - Kategorien
Kategorie A : Schiffe mit Maschinenantrieb
Kategorie D : Segelschiffe
Kategorie B : Fahrgastschiffe
Kategorie C : Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubverbände / Schlepper
Kategorie E : Schiffe von besonderer Bauart
Zum Belegen des Schiffes
können verschiedene Knoten frei gewählt werden wie Mastwurf, Palstek, Roringstek, Kopfschlag usw. Das Schiff muss vor dem Belegen still stehen. Es ist zuerst im Luv zu belegen, ein vorgängiges Sichern im Lee ist erlaubt. Es soll sich genügend frei bewegen können (Abstand ca. 0,5 m). Das Belegen hat in nützlicher Frist zu erfolgen. Bei längerem Stilliegen sollten Fender sowie eine Vor- und Achterspring gesetzt werden.


